Vermögensschädenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Existenz notwendige Absicherung der Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt vor Schäden, die Ihnen oder den Betriebsangehörigen zum Beispiel durch falsche Auskünfte oder Beratung im Vermögen anderer entstehen.

Haftpflichtschäden können daher existenzgefährdend sein.

Für einige Berufsgruppen gilt daher eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sogar als Pflichtversicherung. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsvermittler, Zwangsverwalter und Inkassounternehmer.

Die folgenden Kernleistungen sollten mitversichert sein:

  • Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen
  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen und Übernahme der Gerichtskosten

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt somit vor Schäden durch entgangene finanzielle Vorteile oder finanzielle Nachteile, die Kunden durch einen falschen oder unterlassen Rat Ihrerseits erlitten haben.