Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine sogenannte Fehlerversicherung und als Absicherung gegen reine Vermögensschäden anzusehen.

Inwiefern der Beschäftigte im Öffentlichen Dienst für einen Schaden aufkommen muss, hängt davon ab, ob er ihn leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht hat. Vereinfacht bedeutet dies, dass der Bedienstete nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich haftbar gemacht werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit (die bei einem Schaden immer gegeben ist, denn ohne Fahrlässigkeit entsteht kein Schaden) tritt die sogenannte "Amtshaftung" in Kraft.

Gerade als Dienstanfänger ist das Risiko groß, denn junge Bedienstete haben zumeist noch keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Hier einige Beispiele

  • Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen.
  • Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.
  • Ein Zollbeamter hält wegen eines Irrtums bei der Prüfung von Zollpapieren eine Person unberechtigt fest. Für den Festgehaltenen entsteht ein Verdienstausfall und zusätzliche Reisekosten.